Spezialplädoyer (Special Pleading) — Wenn Logik sich verkleidet
Spezialplädoyer liegt vor, wenn jemand eine Regel, ein Prinzip oder einen Standard auf andere anwendet, sich selbst oder seinen bevorzugten Fall jedoch ohne angemessene Rechtfertigung ausnimmt. Der Argumentierende behauptet, seine Situation sei eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, versäumt es aber, einen relevanten Unterschied anzugeben, der die Ausnahme rechtfertigen würde. Es ist eine Ad-hoc-Verteidigung, die die Konsistenz der Argumentation untergräbt.
Auch bekannt als: Ad Hoc Rescue, Double Standard, Doppelmoral
Wie es funktioniert
Menschen sind natürlich voreingenommen gegenüber ihren eigenen Interessen und Umständen, was selbstdienliche Ausnahmen als gerechtfertigt erscheinen lässt. Die behauptete Einzigartigkeit der eigenen Situation wird selten überprüft.
Ein klassisches Beispiel
"Jeder sollte seinen fairen Anteil an Steuern zahlen. Aber mein Unternehmen ist anders – wir schaffen Arbeitsplätze, also sollten wir eine Steuervergünstigung bekommen, die andere Unternehmen nicht bekommen."
Wo man das in der Praxis findet
Allgegenwärtig in steuerpolitischen Debatten, bei regulatorischen Ausnahmen, institutioneller Regelbeugung und in der persönlichen Ethik, wo Menschen andere an Standards messen, von denen sie sich selbst ausnehmen.
Wie man es erkennt und kontert
Frage, was diesen Fall spezifisch anders genug macht, um eine Ausnahme zu rechtfertigen. Wende die vorgeschlagene Ausnahme universell an und schaue, ob sie immer noch vernünftig erscheint.
Das Fazit
Spezialplädoyer (Special Pleading) gehört zu den Denkfehlern, die auf den ersten Blick völlig logisch klingen. Genau das macht sie gefährlich — sie tragen das Kostüm valider Argumentation, während sie eine fehlerhafte Schlussfolgerung einschmuggeln. Die beste Verteidigung? Langsamer werden und fragen: Folgt diese Schlussfolgerung tatsächlich aus diesen Prämissen?